Politik
Gröhe will verpflichtenden Pflegepersonaluntergrenzen – in Kliniken
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Krankenhäuser verpflichten, ausreichend Personal für die "Pflege am Bett" einzustellen. Das Kabinett wird seinen Vorschlag an diesem Mittwoch verabschieden. Für die DKG hingegen sind pauschale Personalanhaltszahlen der falsche Weg.

"Eine gute Pflege und Versorgung im Krankenhaus kann nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen", sagte der BMG-Chef Hermann Gröhe (CDU) vorab der Deutschen Presse-Agentur. "Mit verpflichtenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies besonders notwendig ist, stärken wir die Patientensicherheit und verbessern zudem die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus."
Nach der neuen Regelung, die das Kabinett an diesem Mittwoch verabschieden wird, werden die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, etwa auf Intensivstationen oder im Nachtdienst. Zudem werden zum 1. Januar 2019 die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in den Pflegezuschlag überführt. Damit werden die Krankenhäuser mit 830 Millionen Euro pro Jahr dabei unterstützt, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen.
Zudem können krankenhaus-individuelle Zuschläge vereinbart werden, wenn durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Mehrkosten entstehen sollten, die nicht anderweitig finanziert werden.
Krankenhausverbände und der Krankenkassen-Spitzenverband haben bis Juni 2018 Zeit, die Regelungen mit Leben zu füllen. Ansonsten will das Ministerium die Personaluntergrenze festlegen.
Scharfe Kritik an dieser Regelung:
Das Instrument allgemeiner Personalanhaltszahlen für die Pflege oder den ärztlichen Dienst lehnt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Thomas Reumann, strikt ab. "Der tatsächliche Personalbedarf hängt maßgeblich von den baulichen Strukturen, der technischen Ausstattung und den Erkrankungen der Patienten vor Ort ab", erklärte er laut Bericht unseres Hauptstadtbüros bei der Vorstellung des DKG-Positionspapiers zur Bundestagswahl 2017. Starre bundeseinheitliche Personalvorgaben würden den individuellen Gegebenheiten vor Ort nicht gerecht, stünden einem flexiblen Personaleinsatz, der sich am jeweiligen Versorgungsbedarf orientieren müsse, entgegen und behinderten eine effizientere Arbeitsorganisation und Aufgabenverteilung. Angesichts der Realitäten im Alltag seien Mindestpersonalvorgaben kontraproduktiv: "Fachkräftemangel, kurzfristige Personalausfälle und plötzlich steigender Versorgungsbedarf sind Einflussfaktoren, die in festen Vorgaben nicht abbildbar sind", so Reumann. Personalanhaltszahlen könnten deshalb nur als Strukturqualitätsmaßnahmen in spezifischen Versorgungsbereichen infrage kommen.
Viele Krankenhäuser beklagen bereits jetzt, dass es nicht genügend Pflegepersonal gebe. "Insgesamt ist von 6000 bis 10 000 freien Stellen in der Pflege auszugehen", sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Der Personaleinsatz in den Krankenhäusern müsse in der Verantwortung der Krankenhäuser bleiben.
Die Krankenkassen entgegneten hingegen, es gebe besonders sensible Bereiche, bei denen man den Kliniken nicht mehr freie Hand lassen dürfe. Die Kliniken müssten dafür sorgen, "dass genug Pflege beim Patienten ankommt", sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz.
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