Recht
Hilfsmittelversorgung: BVMed hält „Open-House-Modell“ für unzulässig
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hält "Open-House-Verträge" von Krankenkassen in der Hilfsmittelversorgung für unzulässig. Das Open-House-Modell bedeutet die einseitige Vorgabe der Vertragsinhalte und -preise seitens der Kassen ohne Möglichkeit der Verhandlung.
Die Krankenkassen dürften nicht durch einseitige Vorgaben von Vertragsinhalten den Willen des Gesetzgebers durch die gerade erst verabschiedete Hilfsmittelreform (HHVG) konterkarieren, kritisiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Der BVMed spricht sich für Verhandlungsverträge als erste Option in der Hilfsmittelversorgung...
CARE INVEST Abonnement
Sie haben ein Care Invest Abo?
Jetzt einloggen oder einmalig registrieren und weiterlesen!Sie haben noch kein CARE INVEST Abonnement?
- Freier Zugriff auf alle CARE INVEST Artikel der Website careinvest-online.net
- 14-tägiger CARE INVEST Infodienst mit vertiefenden Hintergrundberichten zum Pflegemarkt digital und im Print Format
- Täglicher CARE INVEST Newsflash mit den wichtigen Informationen zur Branche tagesaktuell per E-Mail
- 4 Wochen testen & jederzeit kündbar