Recht
Hilfsmittelversorgung: BVMed hält “Open-House-Modell” für unzulässig
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hält "Open-House-Verträge" von Krankenkassen in der Hilfsmittelversorgung für unzulässig. Das Open-House-Modell bedeutet die einseitige Vorgabe der Vertragsinhalte und -preise seitens der Kassen ohne Möglichkeit der Verhandlung.

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