Recht
Immobilienwirtschaft lobt Bestandsschutz in Hessen
Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt die zum Jahreswechsel in Kraft getretene Ausführungsverordnung zum Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBPAV). Demnach genießen laut Stefan Grüttner, Hessens Minister für Soziales und Integration, sowohl alle Gebäude bzw. Gebäudeteile von Pflegeeinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb waren als auch alle Einrichtungen, für die ein Bauantrag bis zum 31. Dezember 2018 gestellt wird, uneingeschränkten Bestandsschutz. "Dieses Gesetz wird der Entwicklung unserer alternden Gesellschaft gerecht", sagt Jan-Hendrik Jessen, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Gesundheitsimmobilien. "Nicht nur für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet es mehr Sicherheit, wenn die dringend benötigten Pflegeplätze auch wirklich zur Verfügung stehen. Auch Investoren bekommen hierdurch bessere Planungssicherheit."
Denn was in Hessen in kleinem Maße umgesetzt worden ist, ist deutschlandweit eine große Aufgabe. Die Pflege steht durch den demografischen Umbruch vor gewaltigen Herausforderungen. Aktuell gibt es rund 4,7 Millionen Mitbürger über 80 Jahre in Deutschland – bis 2030...
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