Politik
Keine Regelprüfungen während der Kontaktbegrenzung
Der GKV-Spitzenverband, die Medizinischen Dienste und der PKV-Verband haben sich in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit auf ein Aussetzen der Prüfungen verständigt.

MDS-Geschäftsführer Peter Pick: "Die Medizinischen Dienste leisten damit ihren Beitrag zum Infektionsschutz der pflegebedürftigen Menschen." Foto: MDS
Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen für November beschlossenen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen werden keine Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege durchgeführt. Ebenso finden in dieser Zeit keine persönlichen Hausbesuche zur Feststellung des Pflegegrades statt. Das teilte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) jetzt mit. Darauf hätten sich GKV und MDS in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und PKV-Verband verständigt.
"Die Medizinischen Dienste leisten damit ihren Beitrag zur Kontaktreduzierung und zum Infektionsschutz der besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen", sagt Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die Medizinischen Dienste würden weiterhin in den Pflegeeinrichtungen Anlassprüfungen umsetzen, wenn dies aufgrund von Beschwerden erforderlich ist. Dabei solle strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Die Einstufung in Pflegegrade soll während der Kontaktbeschränkung auf Basis bereits vorliegender Informationen und ergänzender Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen oder ihren Bezugspersonen erfolgen. Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während der Kontaktbegrenzung ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.
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