Pflegepolitik
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz unterliegt vor Gericht
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in der vergangenen Woche den Antrag der Landespflegekammer auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit sind mehrere Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz rechtskräftig, die Beitragsbescheide für das Jahr 2025 für rechtswidrig erklärt hatten. Die Existenz der Kammer selbst steht laut Mitteilung nicht infrage.
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz muss ihre Beitragserhebung für 2025 überarbeiten. Nach Angaben der Kammer hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen mehrere Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz abgelehnt. Damit sind die Entscheidungen rechtskräftig, mit denen die Beitragsbescheide...
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