Pflegepolitik
Pflegegutachten per Videokonferenz
Die Pflegebedürftigkeit feststellen, ohne den Patienten persönlich zu treffen: Dies ist ab sofort grundsätzlich möglich, nachdem nun die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund in Kraft treten.
Eine Begutachtung per Videotelefonie kann demnach grundsätzlich in allen Fällen in Betracht kommen, in denen eine Begutachtung durch ein strukturiertes Telefoninterview möglich ist. Dies gelte in erster Linie für Höherstufungsanträge und Wiederholungsgutachten, so der Medizinische Dienst Bund. „Videobasierte Telefoninterviews sind...
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