Politik
Lauterbach: Nur noch Tariflöhne
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Richtlinie für die tarifliche Entlohnung in Einrichtungen zur Langzeitpflege vorgelegt.

Ab 1. September 2022 können nur noch Pflegeeinrichtungen, die Tariflöhne zahlen, mit der Pflegeversicherung abrechnen.
Dies sieht eine jetzt von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegte Richtlinie für die tarifliche Entlohnung in Einrichtungen zur Langzeitpflege vor.
„Gute Pflege verdient gute Entlohnung“, fasst Lauterbach zusammen. Sein Kabinettskollege, Arbeitsminister Hubertus Heil ergänzt, dass „Tarifverträge künftig die Leitplanken für die angemessene Entlohnung in der Altenpflege sind“.
Gernot Kiefer, stellvertretender Vorsitzender des GKV Spitzenverbandes, der die Richtlinien erarbeitet hat, nennt die Richtlinien „den seit langem erwarteteten Handlungsrahmen zur partnerschaftlichen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben“.
Um die tarifliche Entlohnung der Pflegekräfte zu sichern und zru Versorgung zugelassen zu werden, haben Pflegeeinrichtungen drei Möglichkeiten: Entweder sie schließen selbst einen Tarifvertrag ab oder sie bezahlen Ihr Personal mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags oder mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region.
Als nächsten Schritt werden die Landesverbände der Pflegekassen bis 15. Februar eine Übersicht veröffentlichen, welche Tarifverträge bei den Pflegevergütungsverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können.
Eine Entlohnung, die darüber hinaus geht, wird dann als wirtschaftlich anerkannt, wenn es einen sachlichen Grund gibt. Die Einrichtungen haben dann bis Ende Februar Zeit, für welche der genannten Möglichkeiten sie sich entscheiden.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren