Politik
MDS: 821.000 Versicherte erhielten erstmals Leistungen
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff jährt sich und damit verbunden auch das neue Verfahren zur Einstufung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegegrade durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). "Mit der neuen Begutachtung konnten im Vergleich zu 2016 rund 304.000 Versicherte neu anerkannt werden. Mehr Menschen haben nun früher und insgesamt einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung", so das Fazit von Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

Im nächsten Schritt komme es darauf an, die Versorgung im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs weiterzuentwickeln. "Dies gilt für alle Pflegeformen, ob ambulant oder stationär, in neuen Wohnformen und bei ergänzenden Unterstützungs- und Entlastungsangeboten. In allen Bereichen sind weitere Aktivitäten aller Akteure notwendig, um mit bedarfsgerechten Angeboten die Ressourcen der pflegebedürftigen Menschen zu stärken und ihre Selbstständigkeit soweit als möglich zu erhalten", erläutert Pick.
Im Jahr 2017 haben die MDK-Gutachter über 1,6 Millionen Versicherte nach dem neuen Verfahren begutachtet. Bei fast 1,4 Versicherten empfahlen sie einen der fünf Pflegegrade. Knapp 821.000 Versicherte erhielten erstmals Leistungen. Mehr als 356.000 Menschen wurden in Pflegegrad 2 eingestuft (44 Prozent). Darüber hinaus wurden in den ersten Monaten dieses Jahres über 268.000 Versicherte nach dem alten Verfahren begutachtet.
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