Politik
Neuer NRW-Koalitionsvertrag: APG-DVO wird überarbeitet
NRW: CDU und FDP haben den Entwurf ihres Koalitionsvertrages für die Arbeit der schwarz-gelben Landesregierung für 2017 bis 2021 vorgelegt. Auf diesen Satz haben viele gewartet: "Wir werden das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen und die entsprechende Durchführungsverordnung im Hinblick auf eine Benachteiligung stationärer Einrichtungen und eine Reduzierung der Investitionsbereitschaft überarbeiten."

Auszüge aus dem heute vorgestellten 121seitigen Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW:
Seite 98, Krankenhäuser: In Nordrhein-Westfalen leiden die Krankenhäuser erheblich unter der unzureichenden Investitionskostenförderung durch das Land. Parallel zu einer aktiven Krankenhausplanung werden wir deshalb die Mittel zur Krankenhausinvestitionsfinanzierung im Rahmen eines Sonderprogramms erhöhen und zielgerichtet einsetzen. Das Land wird damit seinen Verpflichtungen zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser besser nachkommen mit dem Ziel, nachhaltig eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die deutliche Anhebung der Investitionskostenförderung durch das Land muss zwingend mit der Einleitung von Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft verbunden werden, die zu mehr Qualität und Effizienz, zu kooperativen Strukturen in der medizinischen Versorgung und zu guten Arbeitsbedingungen für das Personal führen. Wir begrüßen und unterstützen daher auch trägerübergreifende Verbünde, die sich bereit erklären, gemeinsam in einer zu definierenden Region das notwendige Versorgungsangebot sicherzustellen bei gleichzeitiger Reduktion der Anzahl von mehrfach ohne Notwendigkeit vorgehaltenen Fachabteilungen. Als Folge der demografischen Entwicklung haben wir einen zunehmenden Bedarf an Medizin für ältere Menschen. Deshalb müssen die Altersmedizin und die Gerontopsychiatrie besondere Schwerpunkte darstellen.
Seite 100/101, Pflege: Jeder Mensch soll selbst bestimmen können, wo und wie er lebt. Das gilt auch für Menschen mit Pflegebedarf. Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Pflegebedürftige selbst oder mit seiner Familie entscheiden kann, wie und wo er wohnt. Wir wollen dieses Wahlrecht stärken und die Leistungen der Pflegeversicherung dahin leiten, wo die Menschen leben wollen. Wir werden das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen und die entsprechende Durchführungsverordnung im Hinblick auf eine Benachteiligung stationärer Einrichtungen und eine Reduzierung der Investitionsbereitschaft überarbeiten.
Nordrhein-Westfalen wird eine Interessenvertretung der Pflegenden errichten, wenn die Pflegenden dies wollen. Deshalb werden wir eine repräsentative Befragung bei den professionell Pflegenden durchführen. Diese Befragung der Pflegekräfte zur beruflichen Interessenvertretung soll über die Frage einer Landespflegekammer sowie der Alternative des Bayerischen Modells erfolgen.
Die bundesgesetzlichen Vorgaben zur Ausbildung in den Pflegeberufen werden wir in Nordrhein-Westfalen zeitnah umsetzen. Ausbildungsqualität und Ausbildungskapazitäten müssen erhalten bzw. erweitert werden. Nordrhein-Westfalen wird darüber hinaus die Assistenzausbildung in der Pflege stärken und weiterentwickeln.
Seite 102/103, Senioren – Leben im Alter: Unser Ziel ist eine landesweite seniorengerechte Infrastruktur, innerhalb der die Menschen ausreichende Versorgungsangebote vorfinden, soziale Kontakte pflegen, an Kultur und Sport partizipieren sowie Beratungsdienstleistungen aller Art in Anspruch nehmen können. Der Zugang zur digitalen Welt bietet den Älteren die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch bei Mobilitätseinschränkungen. Deswegen wollen wir Seniorinnen und Senioren die digitale Welt näher bringen und ihnen die Handhabung erleichtern. Dazu können auf die besonderen Bedürfnisse und Belange der älteren Generation ausgerichtete Bildungsangebote beitragen. Wir werden generationen- und familienübergreifende Netzwerke im sozialen Umfeld fördern, um den Austausch zwischen den Generationen zu stärken. In den Familienzentren sehen wir dabei ein wichtiges Instrument. Unser Ziel ist, sie auch im Hinblick auf Austausch und Zusammenhalt der Generationen auszubauen. Mehrgenerationenhäuser sind ein geeignetes Instrument, um das generationenübergreifende Zusammenleben in unserem Land zu stärken. Wir streben eine Fortführung des Bundes-Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser ab 2020 an. Gleichzeitig unterstützen wir auch neue Wohnformen wie das Projekt "Wohnen für Hilfe" oder Wohngemeinschaften Älterer. Wir werden die Weiterentwicklung technischer Assistenzsysteme unterstützen, um älteren Menschen in den eigenen vier Wänden mehr Sicherheit und Eigenständigkeit zu geben.
Seite 105/106, Inklusion: Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen selber bestimmen, wo sie leben und wohnen möchten. Wir werden diese Wahlmöglichkeit erhalten, in dem wir vielfältige und unterschiedliche Wohnformen unterstützen, ohne bestimmte Modelle zu priorisieren. Betreutes Wohnen, Wohngruppen und stationäre Einrichtungen stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander.
Wir stehen dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und ohne Bevormundung ihr Leben gestalten können und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen erhalten. …Wir wollen ausdrücklich bewährte Strukturen erhalten. Deshalb sollen Werkstätten für behinderte Menschen als Anbieter von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in unserem Land weiterhin ihren festen Platz haben. Wir wollen, dass die Menschen soweit möglich selbst entscheiden, wo sie arbeiten, wohnen und leben. …Wir werden das Bundesteilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen zügig zum Nutzen der betroffenen Menschen umsetzen und den vorgegebenen Zeitrahmen einhalten.
Barrierefreiheit ist unabdingbar für ein erfolgreiches Gelingen der Inklusion. Wir werden die Barrierefreiheit ausbauen. Im öffentlichen Bereich und im Gesundheitswesen wollen wir Barrierefreiheit zum Standard machen. Auf Dauer darf es keine Apotheker, keine Arztpraxen und keine Krankenhäuser mehr geben, die nicht barrierefrei sind.
Das Vorschlagsrecht zur Ernennung der Minister und Staatssekretäre obliegt für folgende Geschäftsbereiche der CDU (neun Ministerien): Finanzen, Arbeit, Gesundheit (Karl-Josef Laumann?), Inneres, Justiz, Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr, Bau, Wissenschaft, Kommunales, Bundes- und Europaangelegenheiten und für folgende Geschäftsbereiche der FDP (drei Ministerien): Integration, Familie, Wirtschaft, Digitalisierung, Schule.
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