Unternehmen
Neuregelung des Sicherstellungszuschlags für Krankenhäuser nutzen
Im Klinikmarkt dient der sog. Sicherstellungszuschlag dem Zweck, eine strukturell begründete Unterfinanzierung von Krankenhäusern zu verhindern. Ende 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss für die Kliniken relevante Änderungen vorgelegt, die nach Expertenschätzung für mehr als 100 Krankenhäuser in Deutschland von existenzieller Bedeutung sind. Aber: Die Kriterien für die Gewährung eines Sicherstellungszuschlags müssen "schiedsstellenfest" belegt werden, machen die BDO-Experten deutlich.

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