Unternehmen
Neuregelung des Sicherstellungszuschlags für Krankenhäuser nutzen
Im Klinikmarkt dient der sog. Sicherstellungszuschlag dem Zweck, eine strukturell begründete Unterfinanzierung von Krankenhäusern zu verhindern. Ende 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss für die Kliniken relevante Änderungen vorgelegt, die nach Expertenschätzung für mehr als 100 Krankenhäuser in Deutschland von existenzieller Bedeutung sind. Aber: Die Kriterien für die Gewährung eines Sicherstellungszuschlags müssen "schiedsstellenfest" belegt werden, machen die BDO-Experten deutlich.
Der sogenannte Sicherstellungszuschlag (§ 17b Abs. 1a Nr. 6 KHG i. V. m. § 5 Abs. 2 KHEntgG) dient dem Zweck, eine strukturell begründete Unterfinanzierung von Krankenhäusern zu verhindern. Lange fehlten hierzu bundeseinheitliche Vorgaben. Dies erschwerte erheblich eine Einigung zwischen...
CARE INVEST Abonnement
Sie haben ein Care Invest Abo?
Jetzt einloggen oder einmalig registrieren und weiterlesen!Sie haben noch kein CARE INVEST Abonnement?
- Freier Zugriff auf alle CARE INVEST Artikel der Website careinvest-online.net
- 14-tägiger CARE INVEST Infodienst mit vertiefenden Hintergrundberichten zum Pflegemarkt digital und im Print Format
- Täglicher CARE INVEST Newsflash mit den wichtigen Informationen zur Branche tagesaktuell per E-Mail
- 4 Wochen testen & jederzeit kündbar