Politik
NRW prescht vor: Kommunen künftig für Heimrecht zuständig
Die Kommunen sollen bei der Gestaltung der Pflegestruktur eine wichtigere Rolle einnehmen. Die Regelungen im PSG III reichen einigen Landesregierungen aber nicht. Noch vor der NRW-Landtagswahl am 14. Mai sollen nun entscheidende Weichen gestellt werden: Die Zuständigkeit für das Heimrecht geht nach der neuen APG-DVO-KPS vom Land auf die kommunale Ebene – bürgernahe Versorgungsplanung in der Pflege ist das Ziel – andere Länder könnten nachziehen.

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