Recht
Pauschaler Vier-Prozent-Zuschlag nicht zulässig
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Schiedsstellen keinen pauschalen Vier-Prozent-Gewinnzuschlag für Pflegeeinrichtungen festsetzen dürfen.
Der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat heute die Aufhebung eines Schiedsspruchs bestätigt, der die Festsetzung von Vergütungen und Entgelten einer Pflegeeinrichtung zum Gegenstand hatte (Urteil zu Aktenzeichen B 3 P 1/18 R). Die Schiedsstelle sei in mehrfacher Hinsicht nicht...
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