Politik

Positive Zwischenbilanz bei Umschulungen zu Altenpflegenden

Die Förderung von Umschulungen zu Altenpflegenden durch Arbeitsagenturen und Jobcenter hat sich positiv entwickelt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Abschlussquoten seien deutlich auf über 80 Prozent gestiegen

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Am 10. März 2016 wurde die Verlängerung der Vollfinanzierung der dreijährigen Umschulung zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin nach § 131b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) befristet bis Ende des Jahres 2017 beschlossen. Dies wurde vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Bedarfes an Fachkräften in der Altenpflege erwirkt, so dass Pflegefachkräfte erleichtert über den zweiten Bildungsweg ausgebildet werden können.

Die Fraktion Die Linke im Bundestag wollte ich einer kleinen Anfrage (Drucksache 18/10961) wissen, wie sich diese Maßnahme ausgewirkt hat.

Aus der Antwort des BMAS im Namen der Bundesregierung (Drucksache 18/11105): "Für die Bundesregierung sind Aus- und Weiterbildung zentrale Elemente der Arbeitsmarktpolitik und von großer Bedeutung für die aktuelle und künftige Fachkräftesicherung in Deutschland. Die Arbeitsmarktpolitik unterstützt mit der Weiterbildungsförderung u.a. das Nachholen eines Berufsabschlusses und trägt damit maßgeblich zur Verbesserung von Beschäftigungschancen und Fachkräftesicherung bei.

Insgesamt hohe Teilnehmerzahlen (340.000 im Jahr 2016) und deutlich erhöhte Ausgabevolumen (allein 2,9 Mrd. Euro im Jahr 2017 im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit) unterstreichen den hohen arbeitsmarktpolitischen Stellenwert der Weiterbildungsförderung.

Förderungen können jedoch nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei Vorliegen der individuellen und landesrechtlichen Ausbildungsvoraussetzungen erfolgen. Weiterbildungsförderungen mit dem Ziel, einen Berufsabschluss zu erwerben, dürfen grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Weiterbildung im Vergleich zur Berufsausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt durchgeführt oder die Finanzierung des letzten Drittels aufgrund bundesoder landesrechtlicher Regelungen sichergestellt wird (§ 180 Absatz 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III). Damit soll dem Erfordernis einer erwachsenengerechten Verkürzung beruflicher Weiterbildung, wirtschaftlicher und effizienter Weiterbildungsförderung und dem Interesse an einer raschen beruflichen Wiedereingliederung gleichermaßen Rechnung getragen werden.

Eine Verkürzung der Weiterbildung auf zwei Jahre ist insbesondere in Gesundheits- und Pflegeberufen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen insbesondere aus Gründen der Sicherung der Ausbildungsqualität nur sehr eingeschränkt möglich (z. B. bei anrechenbaren Vorqualifikationen). Nach dem SGB III und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) kann auch bei fehlender Verkürzungsmöglichkeit eine Förderung erfolgen, aber nur unter der Voraussetzung, dass bereits zu Beginn der Maßnahme die Finanzierung des letzten Umschulungsjahres außerhalb der Arbeitsförderung aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gesichert ist.

Für den Bereich der Kranken- und Altenpflegeumschulungen ist dies grundsätzlich der Fall, weil nach Alten- und Krankenpflegegesetz die Zahlung einer Ausbildungsvergütung gesetzlich verpflichtend ist bzw. in der Altenpflege eine befristete Sonderregelung besteht (§ 131b SGB III).

Die Förderung von Altenpflegeumschulungen durch Arbeitsagenturen und Jobcenter hat sich insgesamt positiv entwickelt. Dabei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass die befristete Möglichkeit einer Vollförderung eingebunden war in eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Verbänden, die sich insbesondere zum Ziel gesetzt hatte, die Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege deutlich zu steigern und die Attraktivität des Berufes zu verbessern (Ausbildungsund Qualifizierungsoffensive Altenpflege)."

Die Jahressumme der erfolgreichen Absolventen stieg von 3.020 im Jahr 2014 über 3.289 im Jahr 2015 auf 5.617 im Zeitraum Januar bis Oktober 2016.

Die Umschulungen weisen jeweils hohe erfolgreiche Abschlussquoten bei den beendeten Förderungen auf. In den Jahren 2014 und 2015 jeweils 69 Prozent und im Jahr 2016 (Januar bis Oktober) 82 Prozent.