Politik
Rheinland-Pfalz: Beratung der Heime statt Regelprüfung ohne Anlass hat sich bewährt
Seit einem Jahr gibt es in Rheinland-Pfalz ein neues Konzept zur Überprüfung von Pflegeheimen. Abgeschafft wurden regelmäßige unangemeldete Prüfungen ohne Anlass. "Mit Beratung und mit Vertrauen können wir den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten", folgert Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Zusätzlich wird ab Mai eine zentrale Beschwerdestelle für Heimbewohner, Angehörige und Mitarbeiter eingerichtet.

Nach ersten Erfahrungen mit dem neuen Konzept zur Überprüfung von Pflegeheimen hat das Sozialministerium eine positive Bilanz gezogen. "Wir sehen darin ein zukunftsfähiges Modell, das auch für andere Länder beispielgebend sein kann", sagte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Mittwoch vor einem Fachgespräch mit mehr als 120 Teilnehmern in Mainz. "Mit Beratung und mit Vertrauen können wir den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten." Die 450 Heime der Altenpflege und 219 für Menschen mit Behinderungen im Land bieten zusammen mehr als 52.800 Plätze. Träger sind etwa zur Hälfte Verbände der freien Wohlfahrtspflege wie Diakonie, Caritas oder Arbeiterwohlfahrt und zur anderen Hälfte private Unternehmen. Bei konkreten Hinweisen auf Mängel können Mitarbeiter des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) auch künftig zu unangemeldeten Prüfungen in einer stationären Einrichtungen des Landes kommen. Abgeschafft wurden aber vor einem Jahr regelmäßige unangemeldete Prüfungen ohne Anlass. Stattdessen werden die Träger von Einrichtungen regelmäßig beraten, wofür im LSJV 24,5 Vollzeitstellen vorgesehen sind. Rheinland-Pfalz hat nach eigenen Angaben als erstes Bundesland das Konzept zur Qualitätssicherung der Pflege umgestellt. Nach der Reform des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) im März 2016 wurden bis Ende vergangenen Jahres 413 Regelberatungen vorgenommen, wie LSJV-Präsident Detlef Placzek mitteilte. Im gleichen Zeitraum gab es 128 Prüfungen mit konkretem Anlass. Diese führten in sieben Fällen zu einem Ordnungsgeld, etwa, weil trotz behördlicher Aufforderung zu wenig Personal eingestellt wurde. Die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit wird von den Behörden als "scharfes Schwert" bezeichnet, weil damit letztlich die Zuverlässigkeit des Trägers in Zweifel gezogen werde. Von Anfang Mai an können sich Bewohner, deren Angehörige und auch die Mitarbeiter von Pflegeheimen bei Problemen und Missständen an eine zentrale Beschwerdestelle wenden. Das Landesamt ziehe damit die Konsequenzen aus jüngsten Erfahrungen, sagte Placzek und nannte die Ermittlungen nach Berichten über Missstände in einem Wohnhaus der Lebenshilfe in Speyer. Die über eine zentrale 0800-Nummer erreichbare Stelle werde auch anonymen Hinweisen nachgehen. "Wir wollen gut funktionierende Prozesse stärken, aber auch erkennen, wo Fehler sind, dass man gemeinsam versucht, die Qualität zu verbessern", sagte Bätzing-Lichtenthäler.
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