Politik

Rheinland-Pfalz verklagt alle 36 Behindertenwerkstätten im Land

Das Landesamt für Soziales hat SWR-Recherchen bestätigt, dass Rheinland-Pfalz alle 36 Behindertenwerkstätten im Land verklagt. Das Land will prüfen, was die Werkstätten mit den 240 Mio. Euro aus Steuermitteln pro Jahr eigentlich machen. Die Wohlfahrtsverbände als Betreiber sehen keine Rechtsgrundlage für eine Prüfung, das Land nennt diese Haltung lebensfremd.

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Für die Arbeit mit den Behinderten bekamen die Werkstätten vom Land zuletzt rund 240 Millionen Euro im Jahr. Das Land will klären, ob das Geld wirtschaftlich eingesetzt wird. Solche Prüfungen erlaubt das Sozialgesetzbuch. Die Betreiber der Werkstätten gehören zu Wohlfahrtsverbänden. Sie argumentieren, dass vor einer Prüfung eine Vereinbarung mit den Details der Prüfung geschlossen werden müsse – auch das stehe im Gesetz. Eine solche Vereinbarung gebe es nicht und deshalb gebe es auch keine Rechtsgrundlage für eine Prüfung. Der Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Michael Hamm, sagte dem SWR: "Die Träger würden sich einer Prüfung nicht verweigern, sondern wir brauchen, wenn geprüft werden soll, einen verbindlichen, rechtlich zutreffenden Rahmen."

Das Land sieht dagegen ein uneingeschränktes Prüfungsrecht unabhängig davon, ob es eine Vereinbarung gibt. Wörtlich heißt es in der Klage, die dem SWR vorliegt: "Es wäre lebensfremd davon auszugehen, dass der Träger der Sozialhilfe auch und gerade bei der freiwilligen Gewährung beachtlicher Summen im Gegenzug kein Prüfungsrecht haben dürfte (…) so muss auch bei einem vertragslosen Zustand die Möglichkeit bestehen, den Mitteleinsatz dahingehend zu prüfen, ob die Wirtschaftlichkeit und Qualität der erbrachten Leistung den Anforderungen entspricht."

Der Rechnungshof hatte ausgerechnet, dass Rheinland-Pfalz den Betreibern der Werkstätten deutlich mehr Geld zahlt als andere Bundesländer. Allein 2011 habe Rheinland-Pfalz 30 Millionen Euro mehr gezahlt als die anderen Länder im Durchschnitt.