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Sachsen-Anhalt: Vergütung für HKP und Intensivpflege angehoben
Häusliche Krankenpflege (HKP): Der VDAB-Sachsen-Anhalt hat nach eigenen Angaben mit der AOK/IKK eine kurzfristige Preiserhöhung der Vergütung für die Behandlungspflege und einen Rahmen zur Vergütung von Intensivpflege vereinbart.

Obwohl die Vergütungsvereinbarung des VDAB Sachsen-Anhalt erst im Februar 2018 ausgelaufen wäre, konnte der Verband erreichen, dass die Preise für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) von der AOK/IKK noch einmal zum 01.03.2017 um 3,2 Prozent angehoben werden. Diese Preise gelten bis zum 31.12.2018.
Ab 01.01.2019 bis zum 30.06.2019 werden die Vergütungen noch einmal um 2 Prozent gesteigert. "Damit ist der VDAB Sachsen-Anhalt zur Zeit Marktführer der privatgewerblichen Verbände bei den Preisen zur Vergütung der häuslichen Krankenpflege mit der AOK/IKK", so Dr. Jörg Biastoch, der Landesvorsitzende des VDAB Sachsen-Anhalt.
Weiterhin konnte der VDAB Landesverband Sachsen-Anhalt für die ambulanten Dienste, die auf dem Gebiet der intensivpflegerischen Betreuung arbeiten und beatmungspflichtige Menschen versorgen, eine Rahmenvereinbarung mit der AOK/IKK über die Vergütung dieser Leistungen abschließen. Hintergrund dieser Bemühungen war die Tatsache, dass Pflegedienste immer wieder vereinzelt beatmungspflichtige Versicherte der AOK/IKK intensivpflegerisch betreut haben. "Diese Kassen haben teilweise nur 21 Euro pro Stunde vergütet. Das ist deutlich zu wenig. Viele unserer Mitglieder haben sich in der Folge über die aggressive Preispolitik bei uns beschwert. Der VDAB wollte insbesondere den mittelständischen Pflegediensten, die sehr unter der Preispolitik der AOK/IKK gelitten haben, mit dieser Rahmenvereinbarung eine verbesserte Vergütung dieser Leistungen ermöglichen. Gegenwärtig konnten wir eine Rahmenvereinbarung abschließen, die sicherstellt, dass eine 24 Stundenbetreuung mit 590 Euro vergütet wird. Der Stundensatz für eine Betreuung von weniger als 23 Stunden beträgt 26 Euro.
Diese Preise steigen zum 01.08.2018 auf 600 Euro beziehungsweise auf 26,50 Euro. Das ist ein Verhandlungserfolg, über den wir uns mit Blick auf unsere ambulanten Mitglieder freuen und um den wir stark und zuverlässig gerungen haben. Wir werden auch in Zukunft die Wirtschaftlichkeit der Vergütungen, da wo es angezeigt ist, in Frage stellen und uns für bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die private professionelle Pflege einsetzen", so Dr. Biastoch.
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