Politik

Sozialministerium: Partizipationsprozess zur Umsetzung des BTHG startet

Die Partizipation der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an dem nun stattfindenden Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sei für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von zentraler Bedeutung, so dessen Pressestelle. Deshalb habe das BMAS ein umfassendes Partizipationskonzept entwickelt, um "größtmögliche Beteiligung" auch bei der Umsetzung zu gewährleisten.

- Bundessozialministerin Andrea Nahles: "Partizipation betroffener Menschen ist mir besonders wichtiges Anliegen". Foto: BMAS

Danach werde die Partizipation sowohl in begleitenden Gremien als auch in den konkreten Umsetzungsvorhaben nach Art. 25 BTHG sichergestellt, so das BMAS. "Das Bundesteilhabegesetz steht für ‚mehr möglich machen, weniger behindern‘. Diesem Leitbild wollen wir auch nach Inkrafttreten des Gesetzes gerecht werden, indem wir Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter bei diesem bedeutenden Umsetzungsprozess intensiv beteiligen", sagt Bundessozialministerin Andrea Nahles. Im gesamten Verfahren zum BTHG seien die betroffenen Menschen und Verbände bereits "intensiv einbezogen worden". Daran wolle man jetzt anknüpfen. "Die Partizipation gerade der betroffenen Menschen ist mir ein besonders wichtiges Anliegen", so Nahles. Bei der Frage der Ausgestaltung der Partizipation hat das BMAS für jede Umsetzungsmaßnahme Beteiligungsformen gefunden, die die Einbindung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände sicherstellen sollen:

1. Beteiligung in Gremien "Teilhabebeirat" und "Länder-Bund-Arbeitsgruppe BTHG (LBAG BTHG)":

  • Das BMAS hat in der 34. Sitzung des Beirates für die Teilhabe behinderter Menschen am 7. Juni 2017 erstmalig über den Stand der Umsetzung des BTHG informiert. Bund und Länder werden auch in den nächsten Sitzungen des Teilhabebeirates über den aktuellen Umsetzungsstand zum BTHG berichten. Anschließend wird dann eine Gelegenheit zur Aussprache zu den Berichten vorgesehen.
  • Die LBAG BTHG ist eine Arbeitseinheit, die die Umsetzung der neu gefassten Eingliederungshilfe zwischen Bund und Ländern koordiniert. Die Verbände der Menschen mit Behinderungen werden über den Deutschen Behinderten Rat (DBR) eingebunden. Dazu sollen jeweils vor und nach den LBAG-Sitzungen Gespräche mit dem DBR und der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen geführt werden mit dem Ziel, deren Anliegen angemessen zu berücksichtigen.

2. Beteiligung in konkreten Umsetzungsvorhaben:

  • Wirkungsuntersuchung (Art. 25 Abs. 2 BTHG): Die wissenschaftliche Untersuchung der Wirkungsziele der reformierten Eingliederungshilfe soll durch einen Beirat begleitet werden, in den auch Betroffenenvertreter berufen werden.
  • Umsetzungsbegleitung (Art. 25 Abs. 2 BTHG): Ziel der Umsetzungsbegleitung ist es, die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der neu eingeführten Regelungen zu begleiten. Der Deutsche Verein wird für das Projekt "Umsetzungsbegleitung" einen Projektbeirat einrichten, in den voraussichtlich zwei Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen berufen werden. Das BMAS unterstützt den Deutschen Verein über die Gewährung einer Zuwendung bei der Durchführung dieses Projektes.
  • Modellhafte Erprobung (Art. 25 Abs. 3 BTHG): Bei der modellhaften Erprobung werden die Wirkungen der reformierten Eingliederungshilfe in Modellprojekten bei den Trägern der Eingliederungshilfe untersucht. Die modellhafte Erprobung wird begleitend wissenschaftlich evaluiert. Menschen mit Behinderungen sollen sowohl bei der Durchführung der Projekte vor Ort als auch bei der Evaluation einbezogen werden. Diese sollen Einblick in die virtuelle Fallbearbeitung erhalten, soweit sie selbst betroffen sind. Die Evaluation der modellhaften Erprobung soll durch einen Beirat begleitet werden, in den auch Betroffenenvertreter berufen werden.
  • Evaluation des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe (sog. "§ 99 SGB IX – Evaluation"): Die Vorschrift des § 99 SGB IX, die bestimmt, wer künftig Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erhält, war im BTHG-Gesetzgebungsverfahren besonders umstritten. Während des Forschungsvorhabens sind mindestens zwei Partizipationsgespräche vorgesehen, zu denen Verbände von Menschen mit Behinderungen hinzugezogen werden.

Quelle: www.gemeinsam-einfach-machen.de