Politik

Spahn: „Blaupause für Besuchskonzepte“

Der Gesundheitsminister hat zusammen mit dem Pflegebeauftragten einen Leitfaden für Besuche in Altenheimen vorgelegt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
BMG / Xander Heinl Gesundheitsminister Jens Spahn: "Wir wollen Ältere und Pflegebedürftige bestmöglich vor Infektionen schützen."

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat zusammen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Handreichung für Besuchskonzepte in Pflegeheimen vorgestellt. Ziel sei es, dass Bewohner und Bewohnerinnen auch während der Pandemie Besuche erhalten können, sagte Westerfellhaus. Das müsse mit möglichst geringen Einschränkungen für sie und ihre Gäste möglich sein – bei gleichzeitigem Infektionsschutz und einem vertretbarem Aufwand für die Pflegekräfte, betonte der Staatssekretär.

„Wir wollen Ältere und Pflegebedürftige bestmöglich vor Infektionen schützen. Aber wir wollen sie nicht wegsperren“, sagte Gesundheitsminister Spahn. Der Kontakt zu Angehörigen und Freunden solle weiterhin möglich sein. Das werde in der Handreichung für Pflegeheime skizziert. „Sie baut auf den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Erfahrung vieler Pflegeheime auf. Diese Blaupause für Besuchskonzepte gibt Pflegebedürftigen Hoffnung: Sie bleiben in dieser Pandemie nicht allein“, so Spahn.

Westerfellhaus sprach von einer „pragmatische Handreichung“, die Grundlage sein solle für praxistaugliche Besuchskonzepte. Sie gebe den Einrichtungen „konkrete Informationen an die Hand, welche Regelungen in welcher Situation aus Expertensicht sinnvoll und welche weniger nützlich sind“. Es sei eine Orientierung, keine rechtsverbindliche Vorschrift.

Den Leitfaden zum  Download finden Sie hier, ganz unten auf der Seite.

Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Einrichtungsträger und der Menschen mit Pflegebedarf sowie dem Expertenrat des Robert Koch-Instituts (RKI) entwickelt. Die Startauflage von 14.000 Exemplaren der Handreichung soll jetzt an Alten- und Pflegeheime verschickt werden und ist auch auf der Internetseite des Pflegebeauftragten abrufbar. (mit epd)