Unternehmen
Verdi: Bundesweit erster Warnstreik an katholischem Klinikum
Dritter Weg hin oder her: Die Gewerkschaft Verdi hat im Saarland nach eigenen Angaben zum bundesweit ersten Warnstreik an einem katholischen Klinikum aufgerufen. Laut Verdi ist die Aktion legal, der Klinik zufolge ist sie es nicht. Die Dienstgeberseite der Caritas kritisiert das Vorgehen der Gewerkschaft.

In der katholischen Marienhausklinik in Ottweiler (Kreis Neunkirchen) sind am Mittwoch rund 50 Beschäftigte in einen Warnstreik getreten. Der nach Angaben der Gewerkschaft Verdi bundesweit erste Warnstreik an einem katholischen Klinikum habe pünktlich um 6.00 Uhr begonnen, sagte Verdi-Gewerkschaftssekretär Michael Quetting. Die Aktion soll 24 Stunden dauern. Das Ziel ist ein Tarifvertrag zur Entlastung der Mitarbeiter. Wie bei den bundesweiten Streiks im September fordert Verdi einen Tarifvertrag mit einer festgelegten Mindestpersonalausstattung und eine Verbesserung der Ausbildungsqualität.
Laut Verdi ist die Aktion legal, der Klinik zufolge ist sie es nicht.
Kirchliche Einrichtungen schlössen generell keine Tarifverträge mit Gewerkschaften, sagte Kliniksprecher Heribert Frieling am Dienstag. Sie folgten arbeitsrechtlich dem sogenannten Dritten Weg. Dabei verhandeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer paritätisch besetzten Kommission miteinander. Träger des Klinikums ist die Marienhaus Stiftung Neuwied.
Dazu urteilte das Bundesarbeitsgericht 2012: Sobald eine Gewerkschaft in der Kommission eingebunden ist, darf sie nicht zu einem Streik aufrufen. Einer Beteiligung in solch einer Kommission hat sich Verdi bislang verweigert. "Weil das keine Verhandlung auf Augenhöhe wäre", sagte Michael Quetting. Verdi könne als Teil der Kommission nichts durchsetzen.
Frieling hingegen warf der Gewerkschaft vor, sie wolle "den ganzen Dritten Weg aushebeln". Eigentlich seien sich die Gewerkschaft und die Klinik einig, dass die Mitarbeiter entlastet werden müssten.
Die Gewerkschaft fordert einen Tarifvertrag zur Entlastung der Mitarbeiter. Laut Verdi ist der Warnstreik legal, der Klinik zufolge nicht. Kirchliche Einrichtungen schlössen generell keine Tarifverträge mit Gewerkschaften, hatte Kliniksprecher Heribert Frieling am Dienstag gesagt. Während des Ausstands sei die Versorgung der Patienten gesichert.
Die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes kritisierte das Vorgehen. Warnstreiks führten nicht zu mehr Pflegepersonal, zumal es im verfassungsrechtlich geschützten sogenannten Dritten Weg weder Streik noch Aussperrung gebe, erklärten sie. Verdi wisse um die rechtlichen Grundlagen, betonte die Arbeitgeberseite. "Es ist daher verantwortungslos, wenn die Gewerkschaft Beschäftigte dazu aufruft, sich an einem Streik zu beteiligen und ihnen damit arbeitsrechtliche Risiken beschert." Die Einrichtungen könnten auf eine Arbeitsniederlegung wegen der rechtlichen Grundlagen gar nicht vorbereitet sein. "Den Dienstgebern vor Ort bleibt daher nichts anderes übrig, als ihre Mitarbeiter auf etwaige arbeitsrechtliche Konsequenzen hinzuweisen", erklärten die Arbeitgebervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission.
"Verdi sollte nicht so tun, als wenn es außer Warnstreiks keine Möglichkeiten gibt, den Interessen der Beschäftigten Geltung zu verschaffen", sagte der Sprecher der Arbeitgeberseite, Norbert Altmann. Bei der Caritas liegt laut Arbeitgebern die Tarifbindung der Einrichtungen bei über 90 Prozent. Auch die Beteiligung der Gewerkschaften sei gewährleistet.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren