Politik

Wenn die Prüfer mehrmals klingeln

Sollen Heimaufsicht, Gesundheitsamt und Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) stationäre Pflegeeinrichtungen an einem Tag gemeinsam prüfen? Die Idee klingt zunächst gut. Ein Modellprojekt im Landkreis Ludwigsburg bestätigt jedoch die bisherige Praxis: Getrennte Prüfungen sind besser geeignet, die Qualität von Pflegeeinrichtungen sicherzustellen.

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Mit dem am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) hat sich die Zusammenarbeit zwischen MDK und Heimaufsicht in Baden-Württemberg entscheidend verändert und intensiviert. Zuvor gab es nur wenige Berührungspunkte zwischen den beiden Institutionen, da stationäre Pflegeeinrichtungen ausschließlich anlassbezogen durch den MDK geprüft wurden. Das PfWG verpflichtete die Medizinischen Dienste dazu, regelmäßige Qualitätsprüfungen durchzuführen. Mindestens einmal pro Jahr erhalten stationäre Pflegeeinrichtungen nun Besuch von externen Prüfern – sowohl von der Heimaufsicht als auch vom MDK. Hohe Dichte und Umfang der Prüfungen wurden jedoch kritisiert. Vertreter von Pflegeeinrichtungen betonten, es gebe Überschneidungen – und die Prüfungen würden zudem personelle Ressourcen binden.

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), das zum 30. Oktober 2012 in Kraft getreten ist, hat es der Gesetzgeber ermöglicht, in Modellvorhaben eine zwischen Heimaufsicht und MDK abgestimmte Vorgehensweise für Qualitätsprüfungen zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage haben in Baden-Württemberg der MDK, die Landesverbände der Pflegekassen, das Ministerium für Soziales und Integration, die Heimaufsicht Ludwigsburg sowie Pflegeeinrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg im Oktober 2013 das Modellprojekt § 117 (2) SGB  XI ins Leben gerufen. Ziel des Projektes war es, gemeinsame Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen durchzuführen. Die wesentliche Fragestellung: Lässt sich auf diese Weise der Prüfaufwand für die Einrichtungen sowie für die prüfenden Institutionen Heimaufsicht, Gesundheitsamt und MDK Baden-Württemberg reduzieren? Und wenn ja: Für welche Pflegeeinrichtungen ist diese Vorgehensweise besonders geeignet?

Zentrale Erkenntnis des Projekts ist, dass sich der Prüfaufwand nicht reduzieren lässt., Sechs der zehn teilnehmenden Pflegeeinrichtungen schildern, dass sie für eine gemeinsame Prüfung höhere Personalressourcen benötigen und höheren Organisationsaufwand haben – im Vergleich zu getrennten Prüfungen. Entsprechend votierten sechs Einrichtungen für getrennte Prüfungen. Insbesondere Einrichtungen mit guter Qualität sprachen sich explizit für getrennte Prüfungen aus, da sie die Beratungen von MDK, Heimaufsicht und Gesundheitsamt schätzen und diese auch gerne umfassend in Anspruch nehmen möchten.

Die Prüfinstitutionen sahen keinen Zeitvorteil durch das gemeinsame Auftreten. In acht der zehn geprüften Einrichtungen war der Aufwand für die MDK-Prüfer sogar größer, bedingt durch die erforderlichen Absprachen mit Heimaufsicht und Gesundheitsamt. Entsprechend votierten sechs Einrichtungen für getrennte Prüfungen. Insbesondere Einrichtungen mit guter Qualität sprachen sich explizit für getrennte Prüfungen aus, da sie die Beratungen von MDK, Heimaufsicht und Gesundheitsamt schätzen und diese auch gerne umfassend in Anspruch nehmen möchten.

Weitere Informationen zum Modellprojekt gibt es hier
https://www.mdkbw.de/de/fuer-versicherte/qualitaetspruefung