Politik

Zentrale Personalvorgaben: „Gesetzentwurf der Bundesregierung geht an der Realität vorbei“

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) lehnt die Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind. Ein solches Organisationsverständnis von Krankenhausabteilungen mit unverrückbarem Personalkörper, wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich werde, gehe weit hinter die heute gelebte abteilungsübergreifende Personaleinsatzplanung zurück. Es ist zudem zu vermuten, dass der höhere Personalbedarf im Krankenhaus zu einem Absaugen von Pflegekräften aus der ambulanten und stationären Pflege und der Rehabilitation führen werde.

- Thomas Bublitz, seit 2004 Hauptgeschäftsführer des BDPK: "Die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen kann zu einem zu einem Absaugen von Pflegekräften aus der ambulanten und stationären Pflege führen."Foto: BDPK

Der BDPK lehnt die Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab; sie gingen an der Realität der Krankenhäuser vorbei und seien nicht rechtssicher anwendbar. Deutlich werde dies an der Formulierung in § 137i Abs. 1 SGB V des Gesetzentwurfs, wonach Personalverlagerungseffekte aus anderen Krankenhausbereichen (gemeint seien vom Gesetzgeber wohl Krankenhausabteilungen) zu vermeiden sind. Ein solches Organisationsverständnis von Krankenhausabteilungen mit unverrückbarer Personalstruktur gehe an der Praxis abteilungsübergreifender Einsatzplanung des Personals vorbei. Folglich müssten bspw. Betten bei Erkrankung von Mitarbeitern in einer Abteilung geschlossen werden, während das Personal in einer anderen, nicht voll belegten Abteilung, nicht ausgelastet wäre.

Zudem lässt sich der Bedarf an pflegerischem Personal nicht zentral für alle Krankenhäuser definieren, betont Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK. "Nicht jedes Krankenhaus ist mit dem anderen vergleichbar. Unterschiede in der Patientenstruktur, Organisation und Ausstattung stellen fixe Personalmindestzahlen infrage. Jede Klinik hat heute bereits für sich Personaluntergrenzen definiert, die auf die jeweiligen Besonderheiten abgestimmt sind."

Zweifel bestehen zudem an der Reihenfolge der geplanten Vorgehensweise der Bundesregierung. Es wäre u. E. klüger, zunächst konkret festzulegen, wie denn Personaluntergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen unter Berücksichtigung der Intensiveinheiten und der Besetzung im Nachtdienst konkret aussehen sollen. So bleiben zu viele Fragen unbeantwortet, z. B. nach dem Wo und Wie der praktischen Machbarkeit, der Finanzierung, dem bürokratischen Aufwand mit Dokumentation und Überprüfung, und ob die gewollten Ziele, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und die Belastung der Pflegekräfte zu reduzieren, erreicht werden können. Unklar sei ferner, welche Auswirkungen ein höherer Bedarf von examinierten Krankenpflegekräften auf die Bereiche der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und der Rehabilitationskliniken haben wird. Es ist zu vermuten, dass der höhere Personalbedarf im Krankenhaus zu einem Absaugen von Pflegekräften aus der ambulanten und stationären Pflege und der Rehabilitation führen wird.

Der BDPK appelliert an die Gesundheitspolitiker dringend vorab die Bereiche, in denen Personaluntergrenzen wirken sollen, festzulegen. Zudem sind Umsetzung und Praxistauglichkeit zu evaluieren. Erst anschließend kann mit gesicherter Erkenntnis über eine gesetzliche Verankerung entschieden werden.

Die Stellungnahme des BDPK zum Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) vertritt seit über 60 Jahren die Interessen von mehr als 1.000 Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft. Als deutschlandweit agierender Spitzenverband setzt er sich für eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken ein.