Politik
Zentrale Personalvorgaben: „Gesetzentwurf der Bundesregierung geht an der Realität vorbei“
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) lehnt die Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind. Ein solches Organisationsverständnis von Krankenhausabteilungen mit unverrückbarem Personalkörper, wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich werde, gehe weit hinter die heute gelebte abteilungsübergreifende Personaleinsatzplanung zurück. Es ist zudem zu vermuten, dass der höhere Personalbedarf im Krankenhaus zu einem Absaugen von Pflegekräften aus der ambulanten und stationären Pflege und der Rehabilitation führen werde.
Der BDPK lehnt die Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab; sie gingen an der Realität der Krankenhäuser vorbei und seien nicht rechtssicher anwendbar. Deutlich werde dies an der Formulierung in § 137i Abs. 1 SGB V des Gesetzentwurfs, wonach Personalverlagerungseffekte...
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