Politik
BPA begrüßt Aussetzung der Booster-Abfrage in Bayern
Ab Oktober soll die Überprüfung des Impfnachweises in Bayern in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe nur bei Neueinstellungen und nicht bei bereits beschäftigten Personen erfolgen.

Die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, für das Personal in Pflegeeinrichtungen keine erneute Abfrage des Impfstatus durchzuführen, wird vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste BPA begrüßt.
„So geht konkrete Entlastung der Einrichtungen in der Pflege und Eingliederungshilfe“, sagt der BPA-Landesvorsitzende Kai A. Kasri. „Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ist von gestern und wird in immer mehr Kreisen und Ländern nicht mehr vollzogen.“ Am 31. Dezember 2022 sei ohnehin Schluss mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Der bayerische Minister Klaus Holetschek mache es richtig und erspare den ohnehin sehr belasteten Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine unsinnige Abfrage. Kasri: „Das sollte auch in anderen Ländern Schule machen.“
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