Recht
Bundesgerichtshof: Pflegegeld darf nicht gepfändet werden
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entscheiden, dass bei überschuldeten pflegenden Angehörigen das Pflegegeld nicht gepfändet werden kann.
Überschuldeten pflegenden Angehörigen darf das Pflegegeld nicht gepfändet werden. Denn anderenfalls werde das gesetzliche Ziel des Pflegegeldes, die Pflegebereitschaft von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn zu erhöhen, nicht erreicht, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. (AZ:...
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