Politik

Fachkräftemangel: BKSB fordert Lösungen

Der BKSB – Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. fordert auf der Basis des Sondierungspapiers von den Koalitionären konkrete zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Laut aktuellen Studien ist in Deutschland im Jahre 2030 mit einer Versorgungslücke von 350.000-500.000 Pflegefachkräften (Vollzeitäquivalenten) zu rechnen.

- Otto B. Ludorff, Geschäftsführer der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH a.D., und BKSB-VorsitzenderFoto: BKSB

"Der politische Wille ist doch gegeben. Jetzt müssen Taten folgen!", so Otto B. Ludorff, Vorsitzender des BKSB. "In der Pflege brauchen wir bessere Gehälter, bessere Arbeitsbedingungen, aber auch ein Gesetz, das 20.000 Pflegefachkräfte aus dem außereuropäischen Ausland jährlich legal nach Deutschland einwandern lässt. Zudem ist deren Anwerbung und Integration aktiv zu fördern."
Weiterhin fordert der BKSB eine Abkehr von der Generalistik und stattdessen eine Fortentwicklung der Altenpflegeausbildung. Das verabschiedete Pflegeberufereformgesetz werde eine minimale Bindung der Auszubildenden an die Pflegeeinrichtungen und eine Abwanderung vieler Absolventen in die Krankenhäuser bewirken. Die Altenpflegeausbildung müsse eigenständig erhalten, ausgeweitet und weiterentwickelt werden.
Der BKSB begrüßt die Absicht, Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend einzuführen. Der Verband warnt aber vor zu geringen Abschlüssen. Selbst bei den nach TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) bezahlenden kommunalen Einrichtungen habe der Fachkräftemangel erheblich zugenommen. "Neue Verträge dürfen nicht unterhalb, sondern müssen oberhalb des aktuellen TVöD liegen. Ansonsten werden sie der täglichen beruflichen Belastung der Altenpflegekräfte nicht gerecht und werden keinerlei Wirkung entfalten.", so Ludorff.

Die Ankündigung, 8.000 neue Fachkraftstellen für die medizinische Behandlungspflege zu schaffen "…geht in die richtige Richtung, ist aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein!", so Ludorff weiter. Viel wichtiger sei eine zusätzliche Finanzierung der Behandlungspflege durch die Krankenkassen (SGB V). Denn mit dem Einzug in das Pflegeheim entfalle derzeit die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung. Durch eine Übertragung der Kostenübernahmepflicht wird die Ungleichbehandlung abgeschafft und es stehen entsprechende Mehrstellen (bis zu 15%) in der täglichen Arbeit zur Verfügung.