Politik
Hessisches Sozialministerium: Einrichtungen erhalten großzügige Regelungen
"Bestehende Einrichtungen sowie solche, die bereits in Planungsprozessen sind, können von großzügigen Regelungen ausgehen und müssen sich nicht sorgen, sofern eine angemessene Qualität des Wohnens, der Betreuung und der Pflege geboten sind. Vielmehr ist diese Verordnung eine Basis für eine Ausweitung der Standards im Sinne der Bewohner für neu entstehende Einrichtungen, also solche, die in Zukunft gebaut werden. Diese müssen diese Standards dann erfüllen" sagte Esther Walter, Pressesprecherin des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration auf Nachfrage von CARE-Invest.
Derzeit laufe die Anhörung zum Entwurf der Landesverordnung HGBPVA. "Wie immer werden die Hinweise und umfänglichen Stellungnahmen, darunter auch die des Hessischen Städtetages, natürlich sehr genau angeschaut, analysiert und ausgewertet. Und wie immer in einem solchen Prozess ist nichts in...
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