Politik

PflegeGesellschaft fordert Lockerung der starren Fachkraftquote

Die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz fordert eine Änderung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG), "um in den Heimen einen bedarfsorientierten Mix aus examinierten Fachkräften, examinierten Helferkräften und weiteren qualifizierten Kräften" herstellen zu können. Durch die "unflexible Regelung der Fachkraftquote" könnten Pflegebedürftige, die dringend einen Heimplatz brauchen, derzeit nicht aufgenommen werden, ergänzt der bpa-Landesvorsitzende Bernd Meurer.

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Mehr Flexibilität beim Personaleinsatz in den Senioreneinrichtungen fordert die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz. "Die derzeit gültigen Rahmenbedingungen sind zu starr", sagt der Geschäftsführer der PflegeGesellschaft, Sebastian Rutten. Jeder zweite Mitarbeiter einer Einrichtung müsse eine Fachkraft mit dreijähriger Ausbildung oder Hochschulstudium sein.Das zu halten, wird in Zeiten des Fachkräftemangels immer schwerer, sagt er. Mehr Vertrauen in die Träger und damit mehr Eigenverantwortung seien gefordert. Dann könnten die Mitarbeiter je nach Qualifikation zielgerichteter nach den individuellen Bedarfen der Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Rutten fordert daher vom Land, die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern, "um einen bedarfsorientierten Mix aus examinierten Fachkräften, examinierten Helferkräften und weiteren qualifizierten Kräften herzustellen."

Die Zusammensetzung des Personals in den Heimen hängt eng mit der Belegung in den Häusern zusammen – berechnet nicht nur nach der Anzahl der Bewohner insgesamt, sondern auch nach dem Grad ihrer Pflegebedürftigkeit. Konkret bedeutet dies, dass sich jede Veränderung in der Struktur der Bewohner auch auf die Struktur der Mitarbeiterschaft auswirkt. "Wenn ein schwer pflegebedürftiger Mensch in einem Heim auf einen Bewohner mit leichterem Pflegegrad folgt, kann dies bedeuten, dass die Quote nicht mehr stimmt. "Die Heime müssen dies vierteljährlich kontrollieren und bei Unterschreitung der geforderten Quote sofort reagieren.

"Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) muss geändert werden, denn es führt zu leer stehenden Betten in den Pflegeheimen. Damit schadet das Gesetz vor allem den Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz, die dringend auf einen Pflegeplatz angewiesen sind", so bpa-Landesvorsitzender Bernd Meurer. "Das Angebot wird durch das Gesetz verknappt, weil viele Heimträger durch die unflexible Regelung der Fachkraftquote gerade zu einer reduzierten Belegung gezwungen werden."

Denn die Pflegeheime seien durch das LTWG verpflichtet, die Unterschreitung der Fachkraftquote zu melden und sich dann selbst einen Belegungsstopp aufzuerlegen. Um diesen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, würden viele Pflegeheime erst gar nicht alle vorhandenen Betten belegen, so Meurer. "Von diesem gesetzlich verordneten Bettenleerstand sind in Rheinland-Pfalz ca. 7 Prozent der Pflegeplätze betroffen, mit der Folge, dass pflegebedürftige Menschen, die dringend einen Heimplatz brauchen, nicht aufgenommen werden können. Mit einer etwas flexibleren gesetzlichen Regelung, die der Praxis näher käme, könnten von heute auf morgen dringend benötigte Pflegeplätze zur Verfügung stehen, ohne dass die Qualität sinke."

Das Problem für die Träger ist, dass es trotz aller Bemühungen zu wenige Fachkräfte auf dem Markt gibt. "Und das wird sich in den nächsten Jahren auch nicht ändern", sagt Rutten. Und dies, obwohl die Zahl der Mitarbeiter sogar angestiegen sei, und "wir die Ausbildungszahlen seit 2011 um über 20 Prozent steigern konnten".

Die PflegeGesellschaft fordert das Land dazu auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Pflegeeinrichtungen mehr Flexibilität einzuräumen, unterstreicht Rutten die Position der PflegeGesellschaft, die sie auch in einem Gespräch zur Novellierung der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) im Sozialministerium einnahm. Das rheinland-pfälzische Sozialministerium wies die Forderung der Pflegegesellschaft als faktische Absenkung der Fachkraftquote zurück Dies gefährde die Pflege- und Betreuungsqualität. Eine Flexibilisierung der Quote wäre eine "Hintertür, um Fachkräfte in der Pflege und Betreuung durch Hilfskräfte zu ersetzen", teilte das Ministerium mit.

Die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. ist ein Verband, der in Rheinland-Pfalz die Interessen der ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen vertritt. Neben dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) gehören der PflegeGesellschaft die fünf Verbände der Freien Wohlfahrtspflege: Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und die Diakonie an. Mit rund 345 ambulanten Pflegediensten, die ca. 20.000 Patienten betreuen, und über 450 stationären Pflegeeinrichtungen mit ca. 33.000 Plätzen, vertritt die Pflegegesellschaft das Gros der Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz.