Recht
Prozess um Kündigung von AWO-Manager: Entscheidung angekündigt
Im Prozess um Bereicherungsvorwürfe gegen Ex-Geschäftsführer Peter Olijnyk beim Müritz-Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat das Landgericht Neubrandenburg eine Entscheidung angekündigt. Ist bei einem Sozialverband ein Jahresgehalt von 150.000 Euro plus 30.000 Tantieme unverhältnismäßig hoch?

"Wir werden langfristig einen Verkündungstermin ansetzen", sagte Richterin Gabriele Memmel nach knapp einstündiger Verhandlung am letzten Donnerstag in Neubrandenburg. Zuvor hatte die Kammer für Handelssachen abgelehnt, im Streit um die fristlose Kündigung von Geschäftsführer Peter Olijnyk im Juni 2016 extra Zeugen für eine Beweisaufnahme anzuhören. Dies forderte Olijnyks Anwalt Peter-Michael Diestel. Olijnyk und der damalige Vorstandsvorsitzende Götz-Peter Lohmann, der von 1998 bis 2005 auch SPD-Bundestagsabgeordneter war, sollen gegenseitig Verträge unterschrieben und sich so rechtswidrig am Restvorstand vorbei Geld verschafft haben.
Der mutmaßliche Bereicherungsfall bei der AWO Müritz hatte landesweit für Schlagzeilen und eine Untersuchung der Praxis bei allen Kreisverbänden der Arbeiterwohlfahrt im Nordosten gesorgt. AWO-Anwalt Matthias Mück sprach vom "System Olijnyk/Lohmann". In Schwerin wurde ein Landtagsuntersuchungsausschuss zur Überprüfung dieser Praxis bei Sozialverbänden eingesetzt. Gegen beide Männer ermittelt die Staatsanwaltschaft Schwerin zudem wegen Verdachts der Untreue, was beide bisher bestreiten.
Der 68-jährige Olijnyk hatte sich nach Prüfung des Landesverbandes der AWO ein "unverhältnismäßig hohes Jahresgehalt von 150.000 Euro plus 30.000 Euro Tantiemen" ermöglicht, was "bei einem Sozialverband gar nicht zulässig" sei. Dazu sollen höhere Pensionszahlungen vereinbart gewesen sein. Im Gegenzug hatte der damals im Ruhestand befindliche Psychologe Lohmann eine Art Beratervertrag über 5.000 Euro monatlich von der Awo Müritz erhalten. Als die Verträge öffentlich bekannt wurden, sprach der Vorstand von "rund 700.000 Euro, die an Lohmann ohne erkennbare Gegenleistung geflossen sind."
Der Ex-Geschäftsführer hat gegen seine Kündigung geklagt und fordert mehrere hunderttausend Euro Schadenersatz. Als Beweis dafür, dass der gesamte Vorstand über die Verträge Bescheid gewusst habe, führte Olijnyks Anwalt Peter-Michael Diestel den Jahresabschluss der AWO-Müritz gGmbH von 2012 an. Dort seien "Rückstellungen für Pensionen" und Tantiemen angeführt gewesen.
AWO-Anwalt Mück erklärte, dass es weder Zahlen, noch einen Vertrag mit Olijnyk und ein Protokoll über eine Absprache gegeben habe. Für die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder sei nicht klar gewesen, was der Geschäftsführer alles bezog. Sie hätten sich auf das Siegel einer Wirtschaftsprüfers verlassen. Die damaligen Vorstände hätten versichert, über Tantiemen und Geld für Pension nichts gewusst zu haben. Die AWO Müritz fordert in dem Verfahren am Landgericht ihrerseits 390.000 Euro von ihrem Ex-Geschäftsführer zurück.
Diestel verlangte daraufhin, diese Beteiligten und Lohmann als Zeugen zu hören, was das Landgericht aber ablehnte. Diestel bezeichnete das Gehalt seines Mandanten außerdem als "50 Prozent dessen, was in vergleichbaren Unternehmen mit soviel Umsatz üblich ist."
Die AWO Müritz beschäftigt rund 700 Mitarbeiter und ist vor allem in der Altenpflege tätig.
Von Winfried Wagner, dpa
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