Recht
NRW verliert vor Landessozialgericht
Eine nordrhein-westfälische Pflegeeinrichtung darf höhere Investitionskosten geltend machen, als die Landesregierung ursprünglich finanzieren wollte. Dies entscheid nun das Landessozialgericht.
Der Einrichtung wurden rückwirkend höhere Beträge zugesprochen, als in der Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz vorgesehen. Damit schließt sich das Gericht der Ansicht von Trägerverbänden an, die die vorgegebenen Werte wiederholt als praxisfern und zu niedrig kritisiert hatten. „Das Urteil sollte für...
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