Recht
NRW verliert vor Landessozialgericht
Eine nordrhein-westfälische Pflegeeinrichtung darf höhere Investitionskosten geltend machen, als die Landesregierung ursprünglich finanzieren wollte. Dies entscheid nun das Landessozialgericht.

Der Einrichtung wurden rückwirkend höhere Beträge zugesprochen, als in der Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz vorgesehen. Damit schließt sich das Gericht der Ansicht von Trägerverbänden an, die die vorgegebenen Werte wiederholt als praxisfern und zu niedrig kritisiert hatten. „Das Urteil sollte für Landtag und Regierung endlich der Anlass sein, die Regelungen zu überprüfen und anzupassen“, sagt Bernhard Rappenhöner, Landesvorsitzender des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste BPA, der nun auf die Entscheidung aufmerksam machte.
Die Durchführungsverordnung hatte noch die rot-grüne Vorgängerregierung beschlossen, sie wurde aber von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bislang nicht verändert. „Wenn das Land an der nicht auskömmlichen Refinanzierung von Pflegeeinrichtungen festhält und die Fälle vor Gericht entschieden werden müssen“, so der BPA, „haben Pflegedürftige teils jahrelang keine Klarheit über die Kosten, die auf sie zukommen.“
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