Recht
Ambulante Hospizdienste: Förderung um vier Millionen Euro augestockt
Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2017 rund 76 Millionen Euro für die Förderung ambulanter Hospizdienste ausgegeben – vier Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Damit hat sich die Fördersumme seit dem Jahr 2010 mehr als verdoppelt, damals lagen die Zuwendungen bei 33 Millionen Euro. Hauptförderer der ambulanten Hospizdienste waren 2017 mit 28 Millionen Euro die Ersatzkassen. Auch die Zahl der bezuschussten Hospizdienste stieg 2017 erneut: Bundesweit 915 Anbieter wurden unterstützt, 200 mehr als im Jahr 2010 (2016: 893). Mit den Geldern fördern die Krankenkassen die häusliche Begleitung sterbenskranker Menschen, u. a. durch Zuschüsse zu den Personalkosten, zu Fahrt- und anderen Sachkosten der Dienste sowie zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeitern.

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