Recht
Betreute Demenz-WG: Sozialämter dürfen bei Kosten der Unterkunft nicht sparen
Bei Mietern in ambulant begleiteten Demenz-Wohngemeinschaften, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, darf das Sozialamt nicht an den Kosten der Unterkunft als Teil der Hilfe zum Lebensunterhalt sparen. Ein Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss: Die besonderen Bedarfe der Erkrankten sind bei der Angemessenheitsprüfung grundsätzlich höher zu bewerten als die örtliche Referenzmiete.
Besondere Bedarfe der Mieter in ambulant begleiteten Demenz-Wohngemeinschaften, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, sind bei Angemessenheitsprüfung wichtiger als Referenzmiete. Das Sozialamt darf demzufolge nicht an den Kosten der Unterkunft als Teil der Hilfe zum Lebensunterhalt sparen. Zu diesem Schluss kommt...
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