Recht
Betreute Demenz-WG: Sozialämter dürfen bei Kosten der Unterkunft nicht sparen
Bei Mietern in ambulant begleiteten Demenz-Wohngemeinschaften, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, darf das Sozialamt nicht an den Kosten der Unterkunft als Teil der Hilfe zum Lebensunterhalt sparen. Ein Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss: Die besonderen Bedarfe der Erkrankten sind bei der Angemessenheitsprüfung grundsätzlich höher zu bewerten als die örtliche Referenzmiete.

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