Recht
Europäischer Gerichtshof: Urteil zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht
Caritas und Diakonie in Bayern sehen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum kirchlichen Arbeitsrecht keinen Handlungsbedarf. Dem Urteil zufolge dürfen kirchliche Einrichtungen bei Einstellungen nicht zwingend eine Konfessionszugehörigkeit einfordern.
Es gebe eine Grundordnung, in der die Einstellungspraxis klar geregelt ist, sagte Landes-Caritasdirektor Bernhard Piendl am 17. April der Deutschen Presse-Agentur. Daraus gehe hervor, welche Stelle eine Zugehörigkeit zur katholischen Kirche erfordert und welche nicht. Das decke sich mit der...
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