Recht
Ex-AWO-Geschäftsführer zur Rückzahlung verurteilt
Der ehemalige Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt Müritz ist vor Gericht gescheitert: Das Landgericht Neubrandenburg wies seine Klage ab und verurteilte ihn zur Rückzahlung von fast 400 000 Euro. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Der frühere Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Müritz, Peter Olijnyk, soll 390 000 Euro an die AWO zurückzahlen. Das hat das Landgericht Neubrandenburg am Donnerstag entschieden. Der Manager hatte mit Hilfe des damaligen Vorstandsvorsitzenden ein unverhältnismäßig hohes Jahresgehalt von 150 000 Euro plus weiterer Zahlungen sowie 30 000 Euro Tantiemen bezogen, was bei einem Sozialverband nicht zulässig ist.
Nach Bekanntwerden der Zahlungen war dem Geschäftsführer fristlos gekündigt worden. Der Vorstandsvorsitzende – zugleich Vize-Chef der AWO im Land und im Kreisverband – legte nach den Vorwürfen sein Amt nieder. Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt gegen beide wegen des Verdachts der Untreue. Der jetzt 68-jährige Ex-Geschäftsführer Olijnyk hatte seinerseits geklagt. Er forderte unter anderem die Rücknahme der Kündigung, die Wiederbeschäftigung, eine Betriebsrente sowie mehrere hunderttausend Euro Schadenersatz. Das Gericht wies diese Klage ab. Der Vertrag hätte durch die AWO Müritz auf einer Vorstandssitzung beschlossen werden müssen. Das sei nicht der Fall gewesen.
Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Kanzlei des Rechtsanwalts Peter-Michael Diestel, der Olijnyk vertritt, kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu prüfen. Der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler äußerte sich erleichtert über das Urteil. Die damaligen Machenschaften im Kreisverband Müritz hätten gezeigt, dass es im Regelwerk Lücken und Ausnahmeregelungen gab. Deshalb habe die Bundeskonferenz – das höchste Beschlussgremium der AWO – im vergangenen Herbst den Bundesverband beauftragt, ein neues Regelwerk zu entwickeln. Der neue AWO Governance Kodex solle Ende November verabschiedet werden, sagte Stadler. Solche Vorkommnisse seien damit künftig unmöglich.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Dirk Stamer sagte, das Urteil zeige, dass es kein strukturelles Problem der AWO in Mecklenburg-Vorpommern gebe. Vielmehr habe eine einzelne Person in einem einzelnen Kreisverband versucht, sich unrechtmäßig zu bereichern.
Der mutmaßliche Bereicherungsfall bei der AWO Müritz hatte landesweit für Schlagzeilen und eine Untersuchung der Praxis bei allen Kreisverbänden der Arbeiterwohlfahrt im Nordosten gesorgt. AWO-Anwalt Matthias Mück sprach vom "System Olijnyk/Lohmann". In Schwerin wurde ein Landtagsuntersuchungsausschuss zur Überprüfung dieser Praxis bei Sozialverbänden eingesetzt. Gegen beide Männer ermittelt die Staatsanwaltschaft Schwerin zudem wegen Verdachts der Untreue, was beide bisher bestreiten.
Der 68-jährige Olijnyk hatte sich nach Prüfung des Landesverbandes der AWO ein "unverhältnismäßig hohes Jahresgehalt von 150.000 Euro plus 30.000 Euro Tantiemen" ermöglicht, was "bei einem Sozialverband gar nicht zulässig" sei. Dazu sollen höhere Pensionszahlungen vereinbart gewesen sein. Im Gegenzug hatte der damals im Ruhestand befindliche Psychologe Lohmann eine Art Beratervertrag über 5.000 Euro monatlich von der Awo Müritz erhalten. Als die Verträge öffentlich bekannt wurden, sprach der Vorstand von "rund 700.000 Euro, die an Lohmann ohne erkennbare Gegenleistung geflossen sind."
Der Ex-Geschäftsführer hat gegen seine Kündigung geklagt und fordert mehrere hunderttausend Euro Schadenersatz. Als Beweis dafür, dass der gesamte Vorstand über die Verträge Bescheid gewusst habe, führte Olijnyks Anwalt Peter-Michael Diestel den Jahresabschluss der AWO-Müritz gGmbH von 2012 an. Dort seien "Rückstellungen für Pensionen" und Tantiemen angeführt gewesen. AWO-Anwalt Mück erklärte, dass es weder Zahlen, noch einen Vertrag mit Olijnyk und ein Protokoll über eine Absprache gegeben habe. Für die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder sei nicht klar gewesen, was der Geschäftsführer alles bezog. Sie hätten sich auf das Siegel einer Wirtschaftsprüfers verlassen. Die damaligen Vorstände hätten versichert, über Tantiemen und Geld für Pension nichts gewusst zu haben. Die AWO Müritz fordert in dem Verfahren am Landgericht ihrerseits 390.000 Euro von ihrem Ex-Geschäftsführer zurück. Diestel verlangte daraufhin, diese Beteiligten und Lohmann als Zeugen zu hören, was das Landgericht aber ablehnte. Diestel bezeichnete das Gehalt seines Mandanten außerdem als "50 Prozent dessen, was in vergleichbaren Unternehmen mit soviel Umsatz üblich ist."
Die AWO Müritz beschäftigt rund 700 Mitarbeiter und ist vor allem in der Altenpflege tätig.
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