Recht
Karlsruhe: Pflege-Impfpflicht kann vorerst starten
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann planmäßig starten. Das hat das Bundesverfassungsgericht signalisiert. Die parteipolitischen Streitfragen sind damit aber nicht geklärt.

Mitten im politischen Streit um die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal gibt das Bundesverfassungsgericht grünes Licht für die pünktliche Umsetzung Mitte März. Die Richterinnen und Richter lehnten es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Der Beschluss vom Donnerstag wurde am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht. Damit ist noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden entschieden. Deren umfassende Prüfung steht noch aus. (Az. 1 BvR 2649/21) Im Eilverfahren klärten die Richter nur, ob die Umsetzung bis zur endgültigen Entscheidung gestoppt werden muss.
Die Verabschiedung der Impfpflicht durch Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Inzwischen sind nach Auskunft des Gerichts 85 Verfassungsbeschwerden von deutlich mehr als 300 Klägerinnen und Klägern anhängig. Die Richterinnen und Richter haben bereits Stellungnahmen verschiedener Experten eingeholt. Danach begegne die Teil-Impfpflicht «zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken», hieß es.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mahnte gegenüber den Bundesländern die Umsetzung der Impfpflicht an. „Es geht um den Schutz derer, die darauf ganz besonders angewiesen sind – Kranke und die ältesten Mitglieder unserer Gesellschaft“, sagte er in seiner Antrittsrede im Bundesrat. Unionsregierte Länder und die Bundes-CDU fordern mit Verweis auf ungeklärte praktische Fragen die Aussetzung.
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte, das „parteipolitische Hickhack“ habe der Akzeptanz der Impfpflicht schwer geschadet. „Jetzt gilt es, die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal bundesweit ab Mitte März umzusetzen.“
Unions-Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) erklärte, die Karlsruher Entscheidung sei gerade für Menschen in Pflegeeinrichtungen eine gute Nachricht. „Umso wichtiger ist jetzt, dass die Bundesregierung dringend die offenen Fragen insbesondere im Arbeitsrecht klärt und eine für die Arbeitgeber gute und praktikable Lösung vorschlägt.“
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte davor, „dass Zehntausende ungeimpfte Mitarbeiter ausfallen werden“. „Damit ist gefährliche Pflege vorprogrammiert“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Das Konzept müsse sein: fürs Impfen werben und tägliche Pflichttests. (dpa)
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