Recht
Mindestlohn: Bereitschaftsdienste werden neu geregelt
Dass zum 1. Januar 2018 der "Mindestlohn in der Pflege" erneut angehoben wird, dürfte inzwischen jedem Pflegeunternehmer hinlänglich bekannt sein. Dabei wird aber oft übersehen, dass im Schatten dieser Änderung, die das Inkrafttreten der "Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche" (3. PflegeArbbV ) mit sich bringt, auch die Grundsätze zur Abgeltung von Bereitschaftsdiensten neu geregelt worden sind. Darauf weist der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. hin.
Bereitschaftsdienste im Sinne der neuen Verordnung leisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit...
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