Recht
Mindestlohn: Bereitschaftsdienste werden neu geregelt
Dass zum 1. Januar 2018 der "Mindestlohn in der Pflege" erneut angehoben wird, dürfte inzwischen jedem Pflegeunternehmer hinlänglich bekannt sein. Dabei wird aber oft übersehen, dass im Schatten dieser Änderung, die das Inkrafttreten der "Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche" (3. PflegeArbbV ) mit sich bringt, auch die Grundsätze zur Abgeltung von Bereitschaftsdiensten neu geregelt worden sind. Darauf weist der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. hin.

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