Recht
Mitglieder der „Pflege-Mafia“ müssen ins Gefängnis
Mitglieder der sogenannten Pflege-Mafia sind wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte am 5. Februar neun Angeklagte zu Freiheitsstrafen zwischen sieben und zwei Jahren (AZ: 18 KLs 2/17). Die fünf Männer und vier Frauen, die überwiegend aus Russland oder der Ukraine stammen, haben von 2008 an bis zu ihren Festnahmen im September 2016 nicht erbrachte Pflegedienstleistungen abgerechnet, wie das Gericht mitteilte.
Mit Urteil vom 5. Februar 2018 (18 KLs 2/17) hat die 18. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf neun Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges bzw. gewerbsmäßiger Geldwäsche zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 7 Jahren und 2 Jahren verurteilt. Aufgrund des Ergebnisses der an 32...
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