Recht

Panne im Wohn- und Betreuungsgesetz: Bremer CDU stellt Dringlichkeitsantrag

Am 7.12.2017 hat der Landtag der Bremischen Bürgerschaft das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz beschlossen. Am 16. Januar hat die Bremer CDU-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag gestellt. Der Grund: Das in zweiter Lesung beschlossene Gesetz enthält keine Ergänzung der Befristung beziehungsweise Evaluation. Damit entspreche das ab dem 1. Januar 2018 geltende Wohn- und Betreuungsgesetz nicht den mehrheitlichen Beschlüssen der Bremischen Bürgerschaft, heißt es in dem Antrag.

- Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz ist im Dezember "leicht verändert" in Kraft gesetzt worden.

Darüber hinaus heißt es dort: "Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrags wird der Fehler geheilt und eine verbindliche Befristung und Evaluation gewährleistet. Darüber hinaus bleibt die inhaltliche Begründung für die Befristung bestehen: Die Novellierung des BremWoBeG sieht unter anderem eine Neustrukturierung und Ausdifferen-zierung von Wohnformen vor. Diese und andere Umstände führen dazu, dass sich eine Strukturveränderung der rechtlichen Bedingungen in der Pflege ergibt, die sich in der Praxis erst noch bewähren muss. Aus diesen Gründen ist eine weitere Befristung des Gesetzes unabdingbar. Damit einher geht auch die Notwendigkeit eine Evaluierung des BremWoBeG durch einen externen Gutachter vornehmen zu lassen. Erst auf dieser Basis kann das Gesetz dann entweder endgültig entfristet oder noch einmal überarbeitet werden".

Anlass für die CDU-Initiative war wohl ein Beitrag in der Zeitung "taz" vom 15. Januar 2018 in dem darauf hingewiesen wird, dass in dem Gesetz "nirgends festgeschrieben" ist, dass das Gesetz befristet sei und zudem evaluiert werden soll. Dabei habe die Bürgerschaft genau das mehrheitlich beschlossen.

"Okay, meinetwegen bin ich schuld", sagt Klaus Möhle, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion der Zeitung auf Nachfrage. "Ich habe bei der Debatte um das BremWoBeG meine Schwerpunkte deutlich woanders gesetzt", auf die Frage, weshalb der Gesetzestext von dem beschlossenen Text abweicht.

"In der Tat gilt das Gesetz derzeit ohne Befristung", räumte Bernd Schneider, Sprecher der Sozialsenatorin, ein. "Aber das liegt daran, dass durch den Antrag von Rotgrün lediglich die Änderung zur Personalverordnung beschlossen wurde." Das sei aber niemandem aufgefallen: "Das Gesetz wurde dann in der zweiten Lesung so durchgewunken."