Recht
Panne im Wohn- und Betreuungsgesetz: Bremer CDU stellt Dringlichkeitsantrag
Am 7.12.2017 hat der Landtag der Bremischen Bürgerschaft das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz beschlossen. Am 16. Januar hat die Bremer CDU-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag gestellt. Der Grund: Das in zweiter Lesung beschlossene Gesetz enthält keine Ergänzung der Befristung beziehungsweise Evaluation. Damit entspreche das ab dem 1. Januar 2018 geltende Wohn- und Betreuungsgesetz nicht den mehrheitlichen Beschlüssen der Bremischen Bürgerschaft, heißt es in dem Antrag.
Darüber hinaus heißt es dort: "Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrags wird der Fehler geheilt und eine verbindliche Befristung und Evaluation gewährleistet. Darüber hinaus bleibt die inhaltliche Begründung für die Befristung bestehen: Die Novellierung des BremWoBeG sieht unter anderem eine...
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