Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung ruft die Einrichtungen dazu auf, auch bei steigenden Infektionszahlen kreative Lösungen im Sinne der Bewohner zu finden.
Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts für ambulant betreute Wohngruppen pflegebedürftiger Menschen finanzielle Hilfen großzügiger gewähren.
Eine aktuelle Studie zeigt, wie lange die Gruppe der über 65-jährigen in der Lage ist, einen Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung aus eigener Tasche zu bezahlen.