Recht
Verwaltungsgericht Koblenz: Urteil zur Pflegekammermitgliedschaft
Wer als ausgebildete Krankenpflegerin in seinem Beruf keine pflegerischen Tätigkeiten ausübt, ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht Mitglied der Pflegekammer.
Für die Pflichtmitgliedschaft reiche es auch nicht aus, wenn bei der Tätigkeit pflegerische Kenntnisse und Fähigkeiten eine gewisse Rolle spielten, teilte das Gericht mit. (AZ: 5 K 1084/17.KO) Pflegekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die beruflichen Belange der Pflegekräfte...
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